Strafrecht

Das deutsche Strafrecht ist sehr komplex und hat viele Facetten. Wird eine Person einer Straftat verdächtigt, wird in der Regel zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen diese Person eingeleitet. In diesem Stadium gilt sie als Tatverdächtiger beziehungsweise Beschuldigter. Dieser Status bringt zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten mit sich. Zu erwähnen ist hierbei insbesondere die sogenannte Unschuldsvermutung. Sie bestimmt, dass jeder wegen einer strafbaren Handlung Beanzeigte bis zum gesetzlich erbrachten Nachweis über seine Schuld als unschuldig anzusehen ist. Dieser Grundsatz bildet die Grundlage einer jeden Strafverteidigung. Er ist im UN-Recht festgeschrieben und darüber hinaus auch im Grundgesetz verankert. Dort ist die Unschuldsvermutung nicht ausdrücklich niedergeschrieben, sondern ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG.

Aufgrund der Vielzahl an möglichen Vorgehensweisen in den verschiedenen Phasen eines Strafverfahrens ist es wichtig, unmittelbar den Beistand eines Rechtsanwaltes für Strafrecht einzuholen. Es ist nicht empfehlenswert, bereits vorab eine Stellungnahme oder Aussage bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht zu treffen.

Übersicht: Wobei dürfen wir Ihnen helfen?

Der Ernstfall: Die Grundlagen der Strafverteidigung

Das deutsche Strafrecht dient in erster Linie dem Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit und des Eigentums aller im Geltungsbereich befindlichen Personen. Durch die rechtliche Verfolgung von Straftaten sollen Personen bestraft werden, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung verletzen. Die strafrechtlichen Konsequenzen sollen vor der Wiederholung von solchen Zuwiderhandlungen abschrecken. Auch dienen Sie der Wahrung des Zusammenlebens in einer öffentlichen Wertegemeinschaft, da sich Regeln und Gesetze ohne eine entsprechende Sanktionierung im Verletzungsfall nicht durchsetzen lassen.

Bei einer Verurteilung wegen einer begangenen Straftat können mitunter empfindliche Haftstrafen ausgesprochen werden. Dadurch soll die Integrität des Staates, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Gesellschaft vor Schäden bewahrt werden. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere dann verhältnismäßig hohe Strafen ausgesprochen werden, wenn ein Beschuldigter sich entweder nicht anwaltlich vertreten lässt oder bei der Wahl des Anwalts nicht auf entsprechende Qualifikationen im Bereich des Strafrechts achtet. Diese sind unerlässlich für eine Erfolgsaussicht für die Verteidigung. Schenken Sie uns daher Ihr Vertrauen, da Ihre persönliche Freiheit ein hohes Gut ist, welches eine angemessene Strafverteidigung verdient.

Ziele der Strafverteidigung

Das deutsche Straf- und Strafprozessrecht stammt in seinen Ursprüngen noch aus der Zeit des Kaiserreichs gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Es wurde fortlaufend ergänzt und angepasst und ist auf die heutige Zeit abgestimmt. Dennoch sind die Formulierungen oftmals sehr offen gehalten, was eine freiere Rechtsauslegung ermöglicht und erfordert. Das Strafrecht erfordert daher viel Hintergrundwissen und Fachkenntnis. Insbesondere dieser Faktor macht eine fachgerechte Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht unerlässlich.

Das Ziel eines Strafverteidigers ist im Wesentlichen immer eine Reduzierung der Strafe. Im besten Fall ist dies die Einstellung eines Verfahrens oder als Folge einer Gerichtsverhandlung der Freispruch. In diesen Fällen erfolgt keine Bestrafung des Beschuldigten nach dem deutschen Strafrecht. Für dieses Ziel gibt es mehrere Herangehensweisen. Da ein Beschuldigter im laufenden Verfahren als unschuldig anzusehen ist, müssen ausreichend Beweise oder Indizienbeweise vorliegen, die für eine Verurteilung vor Gericht eine ausreichende Beweislast darstellen. Auf dieser Unschuldsvermutung baut die Verteidigung auf. Die Beweise werden durch die Ermittlungsbehörden erhoben und verwertet. Die Staatsanwaltschaft wägt dabei die Erfolgsaussichten einer Verurteilung in einem möglichen Hauptverfahren ab und erhebt dann gegebenenfalls Anklage. Dabei muss für eine Verurteilung keine zwingende Gewissheit der Schuld vorliegen. Der BGH formuliert die Voraussetzung für eine Verurteilung in seiner Entscheidung vom 29.10.2009 (4 StR 368/09) wie folgt: „Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 2008 – 1 StR 654/07; vom 30. Juli 2009 – 3 StR 273/09).“

Ziel eines Strafverteidigers ist es mitunter, entlastende Indizien und Beweise vorzubringen, welche noch nicht erhoben wurden oder die Auslegung von bereits vorliegenden Beweisen zugunsten der Verteidigung zu beeinflussen. Auch liegen häufig formelle Fehler der Strafverfolgungsbehörden vor, welche nicht selten zur Nichtverwertbarkeit von belastenden Beweisen oder zur Strafminderung führen können.

Darüber hinaus ist es ebenso empfehlenswert, einen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren, wenn Sie Hilfe bei Maßnahmen der Ermittlungsbehörden benötigen. Bei Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen kann Sie ein Strafverteidiger umfangreich über Ihre Rechte und Möglichkeiten belehren sowie richterlich angeordnete Haftbefehle prüfen und gegebenenfalls auf eine Aufhebung hinwirken.

Körperverletzung

Körperverletzungsdelikte sind im siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs unter dem Begriff „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“ aufgeführt. Die §§ 223 bis 231 StGB behandeln dabei die einzelnen strafbaren Delikte sowie nähere Bestimmung zu diesen. Hierbei ist zu beachten, dass bereits kleinere Unterschiede in der Tathandlung den Unterschied zwischen einer einfach gelagerten Körperverletzung oder einer gefährlichen Körperverletzung bedeuten können. Oftmals kommt es etwa bei Verkehrsunfällen zu Verfahren wegen Körperverletzungsdelikten. Dabei kann es mitunter auch zu schweren Verletzungen kommen. An dieser Stelle ist es auch wichtig, ob eine vorsätzliche Tat begangen wurde oder ob lediglich eine Form der Fahrlässigkeit vorliegt. In jedem Fall ist allerdings eine anwaltliche Vertretung unerlässlich, da unser fachkundiger Strafverteidiger in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erwirken kann.

Probleme im Strafrecht? Wir helfen!

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Betrug

Betrugsdelikte sind in der praktischen Verwirklichung sehr unterschiedlich und liegen in den unterschiedlichsten Fällen vor. Im Strafgesetzbuch sind Betrug und Untreue im zweiundzwanzigsten Abschnitt zu finden. Grundlegend zeichnen sich Betrugsdelikte dadurch aus, dass eine natürliche oder juristische Person finanziellen Schaden erleidet, indem sich ein Dritter dadurch einen Vermögensvorteil verschafft.

Bei Betrugsdelikten ist auch die Frage nach dem subjektiven Tatbestand wesentlich, da nicht selten Betrugsstraftaten ohne das Wissen oder Wollen des Täters begangen werden. Das Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB wird beispielsweise häufig beanzeigt, wenn eine Person bei einer Zugfahrt ohne Ticket kontrolliert wird. Das Wissen und Wollen um den Tatbestand ist hierbei nicht immer gegeben. Unabhängig davon, ob Sie Opfer eines Betrugs wurden oder eines solchen beschuldigt werden, hat die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Gerne helfen wir Ihnen an unseren Standorten in Erfurt und Gotha weiter.

Urkundenfälschung

Urkundenfälschungen werden oftmals fahrlässig begangen. Dabei sind sich die Beschuldigten oftmals überhaupt nicht bewusst, dass sie eine Straftat begangen haben. Der Begriff einer Urkunde wird vom Gesetzgeber sehr weit gefasst. Die Bezeichnung umfasst demnach alles, was rechtlich erhebliche Tatsachen nachweisen kann. Dies sind nicht nur Dokumente wie Pässe oder Rechnungen, sondern auch Kfz-Kennzeichen oder sogar Bierdeckel, wenn der Wirt darauf eine Strichliste über die konsumierten Getränke des Gastes führt. Es gilt daher, entsprechende Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sofort anwaltlichen Beistand durch unseren sachkundigen Strafverteidiger einzuholen.

Diebstahl, Raub und Hehlerei

Die Deliktfelder von Diebstahl, Raub und Hehlerei kommen jeweils eigene Abschnitte des Strafgesetzbuchs zu. Diese beginnen mit den Diebstahlsdelikten, welche im neunzehnten Abschnitt aufgeführt sind. Diebstahl ist das am häufigsten begangene Delikt in Deutschland. Dabei wird eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht der rechtswidrigen Zueignung weggenommen. Je nach Ausprägung kann sich der Tatbestand erweitern und andere Straftaten im Raum stellen. Dies können etwa Hehlerei oder auch ein besonders schwerer Fall des Diebstahls sein. Wenn Sie mit dem Vorwurf eines solchen Delikts konfrontiert werden, ist es wichtig, zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und unverzüglich einen Strafverteidiger zu konsultieren. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wird Sie umfassend beraten und zusammen mit Ihnen die richtige Strategie erarbeiten. So weiß beispielsweise unser erfahrender Strafverteidiger, dass bei Diebstahlsdelikten eine mögliche Einstellung des Verfahrens aufgrund §§ 153 ff. StPO möglich ist

Erpressung

Erpressung ist ebenso wie Raub im zwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuchs aufgeführt. Sie hat eine gewisse Ähnlichkeit zum Betrug. Eine Erpressung unterscheidet sich jedoch dahingehend, dass die Schädigung des Opfers mittels Nötigung durchgesetzt werden soll. Bei einem Betrug handelt es sich vielmehr um eine Täuschung des Opfers. Betroffen sind bei der Erpressung sowohl das Vermögen des Opfers als auch dessen Freiheit der Person. Dabei liegt eine Erpressung nicht nur vor, wenn das Opfer zu einer Handlung bewegt werden soll. Auch wer zur Duldung oder Unterlassung genötigt wird, ist Opfer einer Erpressung. Die Nötigung muss dabei in einem kausalen Zusammenhang zu dem zu erreichenden Zweck stehen. Wenn Ihnen Erpressung vorgeworfen wird oder Sie Opfer einer Erpressung geworden sind, hilft unser kompetenter Strafverteidiger bzw. Opferanwalt in Erfurt und Gotha gerne weiter.

Sachbeschädigung

Sachbeschädigungsdelikte sind im siebenundzwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuchs genannt. Hierin sind neben der einfach gelagerten Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB auch weitere Straftaten aufgeführt, die mitunter durch das digitale Zeitalter und den hohen Wert an elektronischen Daten an Bedeutung gewonnen haben.

Eine Sachbeschädigung ist in der Regel ein einfach gelagertes Delikt, bei welchem eine fremde Sache rechtswidrig beschädigt oder zerstört wurde. Auch die unbefugte Veränderung des Erscheinungsbilds einer Sache erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung. Ein häufiges Beispiel hierfür sind etwa Graffiti. Aufgrund der Vielzahl an begangenen Sachbeschädigungen ist die Einzelfallrechtsprechung äußerst umfangreich. Umso wichtiger ist es, ohne Zeitverzug einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten. Denn ein erfahrener Strafverteidiger kann durch geeignete Maßnahmen möglichst früh Einfluss auf den Lauf des Verfahrens nehmen und durch geschickte Verteidigung das Verfahren entscheidend beeinflussen. Häufig kann dieser in einfach gelagerten Fällen auch die Einstellung des Verfahrens bewirken.

Fachkompetenz im gesamten Strafrecht.

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Drogenstrafrecht

Häufig handelt es sich bei Delikten, bei denen Drogen im Spiel sind, um Verkehrsdelikte. Dabei kann es sich um das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln handeln. Dies kann gravierende Folgen wie beispielsweise den langjährigen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Doch auch ohne Bezug auf den Straßenverkehr gibt es zahlreiche Delikte, welche in Verbindung mit Betäubungsmitteln strafbar sind. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nicht selten werden Straftaten beanzeigt, bei welchen ein Anwalt für Drogenstrafrecht aufgrund von Geringfügigkeit eine Einstellung einwirken kann.

Das frühzeitige Aufsuchen eines kompetenten Anwalts für Drogenstrafrecht lohnt sich, da eine Vorstrafe aufgrund von Betäubungsmitteldelikten schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann. Diese können sich etwa auf dem Arbeitsmarkt zeigen, wo vorbestrafte Personen nur sehr schwer zu einer neuen Berufsanstellung finden. Auch auf die Beantragung von Visa oder Aufenthaltsgestattungen kann es einen negativen Einfluss haben, wenn ausländische Behörden entsprechende Vorstrafen von deutschen Behörden gemeldet bekommen. Eine Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt für Drogenstrafrecht ist daher sehr wichtig, um langfristige negative persönliche Folgen zu verhindern. Das Betäubungsmittelgesetz ermöglicht durch eine Vielzahl von Regelungen nicht selten eine realistische Chance, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Ein Beispiel hierfür ist der Fall, wenn der Beschuldigte als „Kronzeuge“ aufritt und durch seine Aussagen zum Aufdecken von Lieferketten beitragen kann. Auch die Zustimmung zu einer Therapie kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Einstellung des Verfahrens bzw. einer Zurückstellung der Vollstreckung führen. Falls Sie strafrechtlich mit Drogen in Konflikt geraten sind, hilft unser kompetenter Anwalt für Strafrecht in Erfurt und Gotha Ihnen zuverlässig weiter.

Mord und Totschlag

Tötungsdelikte kommen im deutschen Strafrecht verhältnismäßig selten vor. Dennoch kommen in Deutschland regelmäßig Straftaten mit Todesfolge zur Verhandlung. Mord und Totschlag sind hierbei die bekanntesten Straftaten. Daneben existieren zahlreiche weitere Delikte, welche mitunter deutlich häufiger vorkommen. Dazu zählen etwa fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, Tötung auf Verlangen oder unter bestimmten Umständen auch Schwangerschaftsabbruch. Tötungsdelikte bringen meist ein enormes mediales Interesse mit sich, weshalb der Druck auf die Prozessbeteiligten entsprechend hoch ist. Aufgrund der Brisanz des Themas drohen bei solchen Delikten enorm hohe Haftstrafen bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Strafverteidiger ist in einem solchen Fall besonders wichtig. Denn mit einem kompetenten Anwalt für Strafrecht kann schnell aus einer Anklage wegen Mord oder Totschlag eine Körperverletzung mit Todesfolge oder eine fahrlässige Tötung werden, bei denen die Unterschiede bei der Strafbemessung erheblich sind. Zögern Sie daher nicht, uns zu diesem Thema zu kontaktieren.

Unfallflucht

Umgangssprachlich als Unfallflucht oder auch Fahrerflucht bekannt ist § 142 StGB. Im Gesetz ist dieser Paragraf als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort aufgeführt. Die Ausprägungen dieser Straftat können jedoch stark variieren. Oftmals lässt sich der objektive Tatbestand nur anhand weniger Merkmale genau festmachen. Den Aussagen der Beteiligten kommt daher häufig eine große Bedeutung zu, weswegen Sie keinesfalls Aussagen bei der Polizei machen sollten, ohne vorher unseren Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktiert zu haben. Insbesondere zu Beginn des Ermittlungsverfahrens kann dieser einen großen Einfluss auf die Richtung haben, in welche sich das Verfahren entwickelt. Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Thema an unseren Standorten in Erfurt und Gotha weiter.

Verkehrsstrafrecht

Im Straßenverkehr kann es durch Unachtsamkeiten häufig zu gravierenden Schädigungen kommen. Aufgrund der hohen materiellen und personellen Werte, welche bei einem Unfall betroffen sind, sollten die möglichen Konsequenzen nicht leichtfertig abgetan werden. Meist geschehen Verkehrsdelikte aus einer Fahrlässigkeit heraus, bei denen auch Rechtfertigungsgründe vorliegen können. Da erhebliche Folgen drohen können, sollten Sie sich frühzeitig kompetenten Rat von unserem Anwalt für Verkehrsstrafrecht einholen.

Von zufriedenen Mandanten empfohlen.

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Jugendstrafrecht

Dem Jugendstrafrecht kommt in Deutschland eine besondere Bedeutung zu, da insbesondere jüngere Menschen oft infolge von unüberlegten Handlungen oder auch Unwissen Straftaten begehen können. Daher werden solche Fälle in der Regel von Beginn des Ermittlungsverfahrens von besonders geschultem Personal und Jugendgerichten übernommen. Die Zusammenarbeit zwischen der anwaltlichen Vertretung, den Jugendämtern und Jugendgerichten kann bei entsprechender Einsicht meist gravierende Folgen für die Zukunft verhindern. Da Strafen für jüngere Menschen besonders folgenschwer sein können, sind auch die Gerichte hier häufig auf eine einvernehmliche Lösung aus. Bei entsprechender Kooperation können zusammen mit unserem erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht häufig sehr gute Ergebnisse erzielt werden.

Sexualstrafrecht

Ermittlungen wegen Sexualdelikten sind für alle beteiligten Parteien sehr unangenehm und belastend. Ein sensibler Umgang mit diesem Thema ist daher enorm wichtig. Als Anwalt für Sexualstrafrecht liegt das Ziel daher in der Regel darin, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Neben fachlicher Expertise ist hierbei auch ein verantwortungsbewusster Umgang der Thematik durch einen professionellen Anwalt für Sexualdelikte enorm wichtig. Sollten Sie sich mit Vorwürfen im Sexualstrafrecht konfrontiert sehen oder Opfer einer Sexualstraftat sein, zögen Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne hilft Ihnen unser erfahrener Anwalt für Sexualdelikte kompetent weiter.

Opferanwalt: Hilfe für Opfer einer Straftat

Ein Opferanwalt vertritt das Opfer oder den Geschädigten einer Straftat. Leider kommt es immer wieder vor, dass Täter Straftaten gegenüber anderen Personen begehen. Dies kann nicht selten traumatische Zustände auslösen, da Opfer hierbei massiv in ihren persönlichen Grundrechten verletzt werden. Beispielhaft ist hierbei die Verletzung der körperlichen Gesundheit, der persönlichen Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung oder auch des Eigentums zu nennen. Solche Erfahrungen können das Opfer nachhaltig beeinträchtigen und dauerhafte Veränderungen der Persönlichkeit hervorrufen. Nicht selten leiden Opfer danach unter Angstzuständen. Die Aufarbeitung solcher Erfahrungen ist von wesentlicher Bedeutung. Dabei können Psychologen oder auch Psychiater hilfreich sein. Aber auch eine Verurteilung des Täters kann zur Bewältigung und Verarbeitung des Erlebten beitragen, bei der ein versierter und erfahrener Anwalt für Opferhilfe hilft.

Geschädigte haben in einem Strafverfahren zahlreiche Rechte. Über diese Rechte müssen sie unmittelbar informiert werden. Dies geschieht meist durch das Aushändigen von Merkblättern durch die Polizei. Ein Opferanwalt kann Sie umfassend über diese informieren und Ihnen dabei helfen, diese Rechte bestmöglich in Anspruch zu nehmen. Auch kann ein Anwalt für Opferhilfe Sie zu Vernehmungen bei den Ermittlungsbehörden begleiten, Schriftverkehr führen und den Überblick bei laufenden Verfahren behalten. Während des Prozesses dürfen Sie als Zeuge vor Gericht einen Zeugenbeistand benennen, welcher Sie bei schwierigen Fragen unterstützen darf. Zudem kann er beispielsweise erwirken, dass der Angeklagte während der Aussage den Saal verlässt. Dies ist insbesondere bei Sexualdelikten von Bedeutung, wo die Anwesenheit des Täters die freie Aussage enorm hemmt.

Ein Geschädigter kann in einem Strafprozess auch als Nebenkläger in Erscheinung treten (sogenannte „Nebenklage“). In einem Strafprozess erhebt die Anklage immer die Staatsanwaltschaft selbst, wenn sie ausreichende Erfolgschancen einer Verurteilung sieht. Der Status eines Nebenklägers ermöglicht jedoch Zugang zu einer Vielzahl an Möglichkeiten, um über die eigene Aussage hinaus Einfluss auf den Prozess zu nehmen. Beispielsweise hat ein Nebenkläger das Recht auf Anwesenheit bei dem Prozess. Weiterhin darf er Fragen stellen und Beweisanträge stellen. Gegebenenfalls kann auch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Erhebt die Staatsanwaltschaft keine Anklage, weil sie beispielsweise kein öffentliches Interesse sieht, so steht dennoch der Weg der Privatklage offen. Bei einer Reihe von Delikten, zu denen etwa Körperverletzung oder Nötigung zählt, kann die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absehen, selbst wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint. Als Opfer einer Straftat oder sonstiger Antragsberechtigter können Sie mit einem Anwalt für Opferhilfe dann mit einem Strafantrag auf eine Verfolgung der Straftat hinwirken. In diesem Fall wird allerdings immer zuerst eine außergerichtliche Einigung über einen Vergleich bevorzugt. Erst wenn ein solcher Vergleich scheitert, kann die Vergleichsbehörde eine Bescheinigung erteilen, die dann unter Umständen zu einer Anklageerhebung führt.

Der Strafprozess kann darüber hinaus auch schon entscheidend sein, um Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. In einem sogenannten Adhäsionsverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen bereits während des Strafverfahrens entsprechende Ansprüche geltend gemacht und dadurch im Strafverfahren mitverhandelt werden. Unser erfahrener Opferanwalt kann Sie über die Erfolgsaussichten und die Sinnhaftigkeit eines solchen Adhäsionsverfahrens im Einzelfall beraten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir helfen Ihnen an unseren Standorten in Erfurt und Gotha gerne weiter.

Wissenswertes: Was wird vom Begriff des Strafrechts umfasst?

Der Begriff des Strafrechts umfasst in einem nationalen Rechtssystem jegliche Rechtsnormen, welche bestimmte Verhaltensweisen als verboten und damit rechtswidrig erklären und als Straftaten mit einer Strafandrohung definieren. Dabei bildet das Strafgesetzbuch (StGB) die Grundlage des deutschen Strafrechts. Hier ist der Großteil an strafbaren Handlungen jeweils als Straftat niedergeschrieben. Weiterhin existieren auch neben dem Strafgesetzbuch zahlreiche Bestimmungen, welche Straftaten beinhalten. Hierbei wird aus juristischer Sicht vom sogenannten „Nebenstrafrecht“ gesprochen, wobei dieser Begriff keineswegs mit der Schwere der Straftat oder deren Strafandrohung zu erklären ist. Vielmehr bezieht sich der Begriff lediglich darauf, dass der Schwerpunkt des deutschen Strafrechts dem StGB zuzuordnen ist.

Gesetze, welche neben dem StGB Straftaten enthalten, sind beispielsweise:

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
  • Waffengesetz (WaffG)
  • Versammlungsgesetz (VersammlG)

Die Straftaten nach deutschem Recht gliedern sich grundsätzlich in Vergehen und Verbrechen. Dabei sind Verbrechen jegliche Straftaten, bei denen die Mindeststrafandrohung die Dauer von einem Jahr übersteigt und eine Geldstrafe nicht mehr erteilt werden kann. Alle Straftaten mit einer niedrigeren Strafandrohung werden als Vergehen bezeichnet.

Wenn eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einer Straftat erlangt, wird ein sogenanntes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies wird in der Regel durch die zuständige Polizeibehörde geführt. Nach Übergabe der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft bestehen mehrere Möglichkeiten. Entweder wird das Strafverfahren eingestellt, es wird ein verkürztes Verfahren durchgeführt oder es kommt zur Anklage. Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, kommt es zu einem Zwischenverfahren und dann zum Hauptverfahren. Das Hauptverfahren wird vom zuständigen Gericht geführt und beinhaltet gegebenenfalls auch die Gerichtsverhandlung. Am Ende eines Hauptverfahrens steht das jeweilige Urteil.

Bei einem laufenden Strafverfahren wird immer wegen des Verdachts des Vorliegens eines bestimmten Tatbestands ermittelt. Strafbare Handlungen sind in entsprechenden Paragrafen aufgeführt und enthalten die sogenannten objektiven Tatbestandsmerkmale. Diese beschreiben das äußere Erscheinungsbild einer Tat. Bei einer Körperverletzung muss etwa eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung vorliegen. Die Definition dieser Merkmale sowie deren Anwendung auf den Sachverhalt erfolgt durch die Strafverfolgungsbehörden. Grundsätzlich reicht jedoch die Erfüllung des objektiven Tatbestands nicht aus, um eine Verurteilung zu erwirken. Während eines Strafverfahrens wird weiterhin auch der sogenannte subjektive Tatbestand geprüft. Hierunter fällt die Rechtswidrigkeit der Tat sowie die Schuld des Täters. Da der Gesetzgeber nur sozialschädliches Verhalten sanktionieren will, wird geprüft, ob die Tat vorsätzlich begangen wurde oder ob grobe oder einfache Fahrlässigkeit vorliegt. Auch Rechtfertigungsgründe können zu einer erheblichen Strafminderung oder sogar einer Straffreiheit führen. An dieser Stelle ist das bekannte Beispiel der Notwehr anzuführen, die etwa eine Körperverletzung unter bestimmten Umständen rechtfertigen kann.