Förderung durch Thüringen
Zur Unterstützung unserer Werbemaßnahmen und unseres Internetauftritts erhalten wir Fördermittel vom Freistaat Thüringen, darauf beziehen sich die abgebildeten Logos „Kofinanziert von der Europäischen Union“ und „Freistaat Thüringen – Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft“, zu deren Darstellung wir laut Förderbedingungen verpflichtet sind. Wir weisen zur Klarstellung darauf hin, dass wir als Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege sind und weder dem Freistaat Thüringen noch dem genannten Ministerium unterstehen.
Die Ziele des Vorhabens sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt aus dem ESF Plus und durch das Land Thüringen.
Die Bewilligung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie), veröffentlicht im ThürStAnz Nr. 24/2022 vom 13.06.2022 einschließlich der darin genannten Rechtsgrundlagen, insbesondere Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO) in der jeweils geltenden Fassung. Die Richtlinie, welche in den Downloads auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de einzusehen ist, sowie die in der Richtlinie genannten Rechtsgrundlagen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Bestimmungen im Zuwendungsbescheid gehen im Kollisionsfall den Bestimmungen der ANBest-P vor.