Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes Gebiet, welches sich ständig ändert und weiterentwickelt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann es daher schwierig sein, mit den vielen Gesetzen, Vorschriften und der kontinuierlichen Rechtsprechung Schritt zu halten. Das Arbeitsrecht betrifft alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses, von der Einstellung bis zur Kündigung, einschließlich Löhnen, Arbeitszeiten, Urlaub, Mutterschutz und Diskriminierung.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über umfangreiche und langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wir bieten eine individuelle Beratung und vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Bedürfnissen und Zielen entspricht.

Übersicht: Wobei dürfen wir Ihnen helfen?

Abfindung

Wenn eine Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde, schlägt dieser oftmals eine Abfindung für den Arbeitnehmer vor. Zudem wird eine Abfindung gerne im Rahmen eines Auflösungsvertrages vereinbart. Als Arbeitnehmer sollte man bei der vorschnellen Annahme einer Abfindung jedoch Vorsicht walten lassen, da oftmals einige Stolperfallen existieren, die zu finanziellen Nachteilen führen können. Insbesondere sollten Arbeitnehmer eine schnelle Entscheidung ohne vorherige rechtliche Konsultation bei einem Anwalt für Arbeitsrecht vermeiden, wenn der Arbeitergeber Druck ausübt.

Grundsätzlich steht Arbeitnehmern kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung zu, da es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Allerdings werden Abfindungen in der Praxis von vielen Arbeitgebern genutzt, um eine Klage des Arbeitnehmers gegen seine Kündigung zu vermeiden. In einigen Fällen kann ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung bestehen, beispielsweise wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder wenn eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags beschlossen wurde. Es ist jedoch ratsam, vor der Unterzeichnung eines solchen Vertrags unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, da dies häufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.

Wenn einem Arbeitnehmer eine Abfindung angeboten wird, sollte die Höhe der Summe die finanziellen Einbußen berücksichtigen, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehen. Für den Arbeitnehmer gilt es zu beachten, dass die in Aussicht gestellte Abfindungssumme zwar nicht sozialversicherungs-, dafür aber steuerpflichtig ist. Der Arbeitnehmer erhält daher nicht den vollen Betrag auf sein Konto. Jedoch können Arbeitnehmer mithilfe der sogenannten „Fünftel-Regelung“ Steuern sparen. Nach dem Einkommensteuergesetz gelten Abfindungen als außerordentliche Einkünfte und können sich auf mehrere Jahre verteilen. Dadurch wird der höhere Steuersatz gemindert.

Für Arbeitnehmer ist eine Abfindung besonders dann interessant, wenn eine Kündigungsschutzklage aussichtslos erscheint. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb man sich nicht durch schöne Zahlen im Internet täuschen lassen sollte. So können beispielsweise die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die Branche des Unternehmens einen Einfluss auf die Summe haben. Wir beraten Sie gerne an unseren Standorten in Erfurt und Gotha zum Thema Abfindung, sowohl hinsichtlich Ihres Anspruchs als auch im Hinblick auf die zu erwartende Höhe der Abfindung.

Abmahnung

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten haben, dann sollten Sie schnell handeln, da diese häufig als Vorstufe zur Kündigung dient und somit viel auf dem Spiel steht. Aus diesem Grund sollten Sie frühzeitig unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Eine Abmahnung erfüllt im Wesentlichen drei Funktionen: die Hinweisfunktion, die Rügefunktion und die Warnfunktion. Sie weist auf eine begangene Pflichtverletzung hin, wird in der Personalakte gespeichert und droht bei weiteren Verstößen eine Entlassung an.

Wenn Sie glauben, dass eine Abmahnung ungerechtfertigt ist, sollten Sie diese nicht einfach hinnehmen, da die Rechtsprechung hohe Hürden für ihre Gültigkeit aufstellt. Wenn die Abmahnung im Nachgang als ungerechtfertigt angesehen wird, kann diese aus der Personalakte entfernt werden. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung dafür, wie viele Abmahnungen einer Kündigung vorangehen müssen. Allerdings müssen Abmahnung und Kündigung immer auf dem gleichen Vertragsverstoß basieren. In der Praxis kommt es hierbei oft zu Streitigkeiten, weshalb eine Beratung durch unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert ist.

Wenn Sie sich vor den negativen Folgen einer Abmahnung schützen möchten, können Sie zunächst Ihren Arbeitgeber auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu verfassen und Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Es ist auch möglich, das Unternehmen zur Rücknahme der Abmahnung aufzufordern. In all diesen Schritten steht unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen unterstützend zur Seite.

Arbeitsvertrag

Wenn Sie eine Zusage für einen Job erhalten haben und Ihnen bereits der Arbeitsvertrag vorliegt, sich aber unsicher bezüglich der Formulierungen und Anlagen sind, dann sollten Sie den Arbeitsvertrag von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt gibt Ihnen Klarheit und Verständnis über das Vertragswerk und kann, falls erforderlich, Vertragsanpassungen fordern, um potenzielle Streitpunkte von Anfang an zu vermeiden.

In einem Arbeitsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitsgebers festgehalten. Dabei werden insbesondere der Tätigkeitsbereich, der Einsatzort, das Gehalt, der Urlaub sowie Regelungen zur Kündigung, Krankheit und Überstunden vereinbart. Obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, einen Arbeitsvertrag schriftlich zu schließen, ist eine mündliche Vereinbarung aufgrund der fehlenden Beweiskraft nicht zu empfehlen. Im Übrigen gelten die Regelungen des Nachweisgesetzes. Eine Ausnahme bilden befristete Arbeitsverträge, die der Schriftform bedürfen.

Bei der Vertragsgestaltung sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwar frei, müssen aber die gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers beachten. Tarifgebundene Arbeitnehmer müssen auch die tariflichen Bestimmungen einhalten. Hierbei ist es essenziell, dass sämtliche Inhalte des Arbeitsvertrags klar und verständlich formuliert werden, um die Nachweis- und Beweisfunktion des Vertrags zu gewährleisten. Gerne unterstützen wir Sie an unseren Standorten in Erfurt und Gotha bei der Prüfung und rechtssicheren Erstellung von Arbeitsverträgen.

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Es bestätigt die Tätigkeiten, die im Arbeitsverhältnis ausgeübt wurden, sowie die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse. Darüber hinaus dient es als Referenz für zukünftige Arbeitgeber. Das Arbeitszeugnis muss gesetzliche Vorgaben erfüllen und darf keine unzulässigen Formulierungen oder Codes enthalten. Wenn Sie Zweifel an Ihrem Arbeitszeugnis haben oder einen Fehler vermuten, helfen wir Ihnen gerne bei der Überprüfung und der Forderung nach einer Neuausstellung.

Es existieren zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Im einfachen Arbeitszeugnis werden hauptsächlich die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit beschrieben. Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden zusätzlich Informationen über die Kenntnisse und besonderen Leistungen des Arbeitnehmers sowie personenbezogene Aspekte wie Motivation und Verständnis aufgeführt. Die Formulierungen in Arbeitszeugnissen ähneln einem Code, weshalb nicht immer klar erkennbar ist, ob eine Aussage, obwohl sie wohlwollend formuliert ist, negativ gemeint ist. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Überprüfung des Arbeitszeugnisses von einem fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.

Grundsätzlich wird zudem zwischen Endzeugnissen sowie Zwischenzeugnissen unterschieden. Während ein Endzeugnis bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, kann ein Zwischenzeugnis immer dann beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dies ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn eine Versetzung oder ein Jobwechsel angestrebt werden.

Gemäß § 630 BGB bzw. 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Jedoch kann der Anspruch auf Ausstellung oder Änderung eines Arbeitszeugnisses bereits nach wenigen Monaten verfallen. Nehmen Sie daher zeitnah Kontakt zu unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf.

Probleme im Arbeitsrecht? Wir helfen!

Kanzlei Erfurt
Johannesstraße 3
99084 Erfurt

Tel.: 0361 5401153
info@hahn-gempe.de

Zweigstelle Gotha
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Aufhebungsvertrag

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgeschlagen und Sie haben eingewilligt? Durch einen Aufhebungsvertrag wird das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Anders als bei einer formalen Kündigung beinhaltet ein Aufhebungsvertrag weitere Informationen. So können beispielsweise Zahlung und Höhe einer Abfindung geregelt werden. Auch eine Freistellung des Arbeitnehmers sowie offene Vergütungsansprüche können vereinbart werden. Um einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, müssen sich beide Parteien über die Inhalte einig sein.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können von einem Aufhebungsvertrag profitieren, da keine Kündigung ausgesprochen werden muss. Besonders für den Arbeitnehmer ist dies vorteilhaft, da er sich so vor unangenehmen Fragen bei zukünftigen Bewerbungen schützen kann. Hierbei ist es jedoch empfehlenswert, sich vor der Unterzeichnung des Vertrags von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht an unseren Standorten in Erfurt und Gotha beraten zu lassen. Denn die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen, was im Vorfeld finanziell berücksichtigt werden muss.

Befristung

Wenn Ihr Arbeitsvertrag befristet ist, kann dies verschiedene Gründe haben. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Befristung haben, kann unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Klarheit schaffen. Gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG ist eine Befristung, die länger als zwei Jahre andauert und keinen Sachgrund hat, rechtlich unzulässig. Darüber hinaus muss die Befristung in Schriftform erfolgen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Befristung angemessen und zulässig ist. Wenn der Arbeitsvertrag unzulässig befristet ist, kann Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht dabei helfen, eine Entfristungsklage einzureichen.

Ein Arbeitnehmer darf nach § 4 Abs. 2TzBfG nicht aufgrund seines befristeten Arbeitsvertrages schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet Beschäftigter. Dies gilt immer dann, wenn keine sachlichen Gründe für die Ungleichbehandlung bestehen. Dies erstreckt sich auf alle Teile des Vertrages und insbesondere auch auf das Arbeitsentgelt. Wenn Sie ein Anliegen zum Thema Befristung haben, hilft Ihnen unsere Kanzlei an unseren Standorten in Erfurt und Gotha gerne weiter.

Betriebsbedingte Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer plötzlich gekündigt wird, ist dies in der Regel ein großer Schock, insbesondere wenn die Gründe im Unternehmen und nicht in eigenen Fehlern liegen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine von drei möglichen Kündigungsarten. Sie ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG nur dann zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Entlassung von Mitarbeitern notwendig machen. Die Beweislast dafür liegt beim Arbeitgeber, welcher nachweisen muss, dass diese Kündigung das letzte Mittel der Wahl ist. Darüber hinaus ist bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl zu berücksichtigen, um schutzbedürftige Mitarbeiter zu schützen. Die vier Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung sind zusammengefasst: die betriebliche Erfordernis, die Dringlichkeit, ein Überwiegen des Arbeitgeberinteresses sowie die fehlerfreie Sozialauswahl durch Rücksicht auf schutzbedürftige Mitarbeiter.

Betriebsbedingte Kündigungen sind grundsätzlich zulässig, jedoch sind die rechtlichen Hürden dafür hoch. Im Fall von formellen oder inhaltlichen Fehlern kann die Kündigung jedoch unwirksam sein, wodurch der Arbeitnehmer auf Weiterbeschäftigung klagen kann. Wichtig: Eine solche Klage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eingereicht werden! Wenn Sie von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind, hilft Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.

Entgelt- und Lohnstreitigkeiten

Jeder Angestellte hat das Recht, das vereinbarte Entgelt für seine geleistete Arbeit zu verlangen, unabhängig davon, ob er Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Trotzdem gibt es oft Unklarheiten und Streitigkeiten bezüglich der individuellen Entgeltvorstellungen und Lohnauszahlungen. Besonders bei der Auszahlung von Überstunden sowie Zuschlägen für Nach-, Schicht- oder Feiertagsarbeit treten regelmäßig Konflikte auf. Um den Arbeitnehmer zu schützen, schränkt der Gesetzgeber individuelle Lösungen auf diesem Gebiet ein. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen in Erfurt und Gotha zur Seite, um bei Gehalts- und Lohnstreitigkeiten Klarheit zu schaffen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs zu helfen.

Wenn Sie Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erhalten haben, kann dies erhebliche Auswirkungen auf Ihre Finanzen und Ihre Lebensführung haben. Um Ihre Existenz zu schützen, sollten Sie daher zügig handeln! Hierzu kann beispielsweise eine Lohnklage eine Option sein, um Ihren Anspruch auf den ausstehenden Lohn durchzusetzen. Dabei sind jedoch möglicherweise individuelle Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten. Ob diese wirksam vereinbart wurden, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Um Ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren, empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Lohnforderungen durchzusetzen und Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu verteidigen.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung, auch bekannt als außerordentliche Kündigung, beendet das Arbeitsverhältnis unverzüglich und wird dann eingesetzt, wenn die Einhaltung der Kündigungsfrist für eine der beiden Parteien unzumutbar wäre. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit solch eine Kündigung gültig ist. Es muss zunächst ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen, welcher zweifelsfrei nachweisbar ist. Zudem muss eine zweiwöchige Erklärungsfrist eingehalten werden.

Wird der Arbeitnehmer fristlos gekündigt wird, kann dies eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen. Kündigt der Arbeitnehmer selbst, hat er bei einer berechtigten fristlosen Kündigung möglicherweise einen Anspruch auf eine Abfindung. Sollten Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, können Sie mit Hilfe unseres Fachanwalts für Arbeitsrecht diese auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen und bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung einreichen.

Insolvenz des Arbeitgebers

Für viele Arbeitnehmer ist die Insolvenz ihres Arbeitgebers ein unbekanntes Szenario, bei dem sie oft nicht einschätzen können, welche Auswirkungen es auf sie hat. Häufig ist unklar, ob und wie viel Gehalt weitergezahlt wird. Eine Insolvenz wird grundsätzlich dann eröffnet, wenn das Unternehmen überschuldet ist oder eine drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Es existieren verschiedene Warnsignale, die auf eine drohende Insolvenz hinweisen können. Ein erstes Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten des Arbeitgebers sind ausbleibende Gehalts- und Lohnzahlungen. Sollten Sie davon betroffen sein, ist schnelles Handeln ratsam!

Ob und wie viel Sie von Ihrem Geld bekommen, hängt in erster Linie davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Anspruch entstanden ist. Gehaltsforderungen aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag müssen fristgerecht eingefordert werden. Sämtliche Forderungen nach dem Antrag auf Insolvenz fallen in die Masseschulden und sind im Rahmen der Insolvenz zu begleichen. Forderungen von Arbeitnehmern werden vor den sonstigen normalen Insolvenzforderungen bedient. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, die jeweiligen Fristen einzuhalten und ausstehende Gehaltszahlungen einzufordern. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Kündigung

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und sich dagegen wehren möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Deshalb ist es wichtig, möglichst schnell unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Als Arbeitnehmer stehen Ihnen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um auf eine Kündigung zu reagieren.

Zunächst muss geprüft werden, ob die Kündigung zulässig und wirksam ist. Hierbei ist das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden, das dem Arbeitgeber hohe Hürden auferlegt. Das Gesetz kommt zum Tragen, wenn Sie mindestens sechs Monate lang bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter hat. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr zu setzen oder eine angemessene Abfindung zu verhandeln.

Wenn eine Kündigung aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder anderen persönlichen Umständen erfolgt, spricht man von einer personenbedingten Kündigung. In diesen Fällen kann es im Interesse des Arbeitgebers sein, eine personenbezogene Kündigung auszusprechen. Alternativ kann eine Änderungskündigung vorgenommen werden, bei der der Arbeitsvertrag angepasst wird. Um sich vor ungünstigen Regelungen zu schützen, ist der anwaltliche Rat von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht besonders empfehlenswert.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen Pflichten oder Regeln aus seinem Arbeitsvertrag verstößt, kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass diese Form der Kündigung nur unter bestimmten Umständen zulässig sein kann. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine verhaltensbedingte Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, kann unser Fachanwalt für Arbeitsrecht die genaue Sachlage prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder Klage einreichen. Eine Beratung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist insbesondere vor dem Hintergrund ratsam, da eine verhaltensbedingte Kündigung eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann. Zögern Sie daher nicht, uns an unseren Standorten in Erfurt und Gotha zu kontaktieren!

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz bietet jedem Arbeitnehmer Schutz vor ungerechtfertigten und unbegründeten Kündigungen. Zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz gibt es auch einen Sonderkündigungsschutz für bestimmte Personengruppen. Zu diesen Personengruppen zählen Betriebs- und Personalratsmitglieder, schwerbehinderte Mitarbeiter, schwangere Frauen sowie Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Der Sonderkündigungsschutz gewährleistet diesen Personengruppen besonderen Schutz vor einer Kündigung und stellt sicher, dass sie nicht aufgrund ihrer besonderen Umstände benachteiligt werden.

Im Falle von schwerbehinderten Mitarbeitern ist eine Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung erforderlich. Darüber hinaus muss vor der Kündigung ein Präventionsverfahren durchgeführt werden. Während der Elternzeit ist eine Kündigung gesetzlich verboten und bedarf gemäß § 18 BEEG der vorherigen Zustimmung der zuständigen Behörde. Ein Sonderkündigungsschutz besteht weiterhin während der Schwangerschaft. Derartige Kündigungen sind grundsätzlich nach § 9 MuschG unwirksam.

Nach Erhalt einer Kündigung durch den Arbeitgeber stellen sich für den betroffenen Arbeitnehmer viele belastende Fragen. Wie wird die finanzielle Belastung in den nächsten Wochen aussehen? Wie schnell werde ich eine neue Anstellung finden? Doch von wesentlicher Bedeutung ist auch die Frage, wie man sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren kann. Eine Kündigungsschutzklage ist immer dann möglich, wenn die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht zulässig ist. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dies für Sie prüfen und innerhalb der gesetzlichen Frist handeln. Hierfür ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie uns so schnell wie möglich konsultieren.

Durch eine Kündigungsschutzklage kann die Rechtmäßigkeit einer Kündigung überprüft werden, da eine Kündigung aus verschiedenen Gründen unwirksam sein kann. Es ist zunächst von zentraler Bedeutung, ob das Kündigungsschutzgesetz auf Ihren Fall anwendbar ist. Mit dem Kündigungsschutzgesetz hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften festgelegt, nach denen eine Kündigung sozial ungerechtfertigt und somit unwirksam sein kann. Hierbei gilt es zu beachten, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden muss. Mit der Unterstützung unseres Fachanwalts für Arbeitsrecht stellen Sie sicher, dass diese Frist nicht versäumt wird und Sie Ihre Rechte schützen.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten kann es für Arbeitnehmer zu einer Reduzierung der Arbeitszeit kommen, die als Kurzarbeit bezeichnet wird. Dabei wird die Arbeitszeit vorübergehend verringert, um Kosten zu sparen und somit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Für Arbeitnehmer bedeutet Kurzarbeit jedoch in erster Linie niedrigere Gehalts- und Lohnzahlungen in diesem Zeitraum.

Die Anordnung von Kurzarbeit ist an einige rechtliche Hürden geknüpft, welche den Schutz des Arbeitnehmers gewährleisten sollen. Zunächst müssen die Regelungen der geltenden Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag eingehalten werden. Arbeitnehmer müssen während der Kurzarbeit weniger Wochenstunden erbringen und erhalten 60 % (kinderlos) oder 67 % (mit Kindern) des Nettogehalts über diesen Zeitraum. Dadurch ist es in der Regel möglich, den persönlichen finanziellen Verpflichtungen nachzugehen, ohne in eine wirtschaftliche Notlage zu geraten.

Wenn Sie Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld haben, steht Ihnen unser auf das Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.

Mobbing

Sie werden von Arbeitskollegen oder Vorgesetzten gemobbt und möchten sich vor physischen oder psychischen Folgen schützen? Mobbing bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von Kollegen oder Vorgesetzten über einen längeren Zeitraum systematisch schikaniert, benachteiligt, beleidigt oder ausgegrenzt wird. Mobbing ist ein ernsthaftes Problem, das langfristige Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden haben kann. Es ist daher wichtig, dass Sie sich als Opfer umgehend Hilfe und Unterstützung suchen.

Für Mobbing können unterschiedliche Gründe existieren, einschließlich persönlicher Motive oder dem Ziel, den Arbeitnehmer zur Kündigung zu bewegen. Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie bei der gezielten Einreichung einer Schadensersatzklage gegen solche Übergriffe unterstützt. Da es im Streitfall oft schwierig ist, den Beweis zu erbringen, ist es wichtig, dass Sie als betroffene Person alle Beweise sichern und sich Unterstützung suchen. Eine Möglichkeit, Übergriffe festzuhalten, ist das Führen eines Mobbingtagebuchs, in dem sämtliche Übergriffe vollständig erfasst werden. Diese Grundlage ist der erste Schritt zu einer angemessenen Schadensersatzforderung.

Teilzeit und befristete Arbeitsverträge

Es gibt verschiedene Gründe, die für eine Teilzeitanstellung oder ein befristetes Arbeitsverhältnis sprechen. Denn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können von diesen Arbeitsmodellen profitieren. Insbesondere bei Projektarbeiten ist ein befristeter Arbeitsvertrag ein beliebtes Instrument. Teilzeitmodelle bieten sich dagegen vorwiegend bei der Wiedereingliederung in den Beruf an. Darüber hinaus können durch solche flexiblen Arbeitsmodelle Beruf und Familie gut aufeinander abgestimmt werden. Auf diese Weise können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit an ihre familiären Bedürfnisse anpassen, während Arbeitgeber durch eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation profitieren können.

Befristete Arbeitsverträge können jedoch auch ohne Sachgrund geschlossen werden. Die maximale Dauer ist gesetzlich jedoch auf zwei Jahre beschränkt. Es ist rechtlich nicht erlaubt, nach Ablauf dieser zwei Jahre erneut einen befristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitnehmer abzuschließen. Da das Teilzeit- und Befristungsgesetz ein komplexes Regelwerk ist, ist die Einholung anwaltlichen Rates auf diesem Gebiet empfehlenswert. Gerne steht Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Gestaltung wirksamer Verträge zu unterstützen.

Urlaub

Für viele Arbeitnehmer sind Fragen zur Urlaubsregelung ein wichtiger Bestandteil ihres Arbeitsvertrags. Allerdings kommt es nicht selten zu Streitfragen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei denen es um die Regelung und den Anspruch auf Urlaub geht. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Jahresurlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage kann jedoch je nach Arbeitsverhältnis variieren. Bei einer regulären Arbeitszeit von fünf Tagen pro Woche beträgt der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub in Deutschland 20 Tage. Hierbei muss beachtet werden, dass dieser Anspruch bei individuellen Arbeitszeitgestaltungen wie einem Teilzeitmodell geringer ausfallen kann.

Nicht nur die Anzahl der Urlaubstage, sondern auch deren Verteilung ist gesetzlich geregelt und bietet dem Arbeitnehmer mehrere Schutzmechanismen. Der Gesetzgeber garantiert einen Anspruch auf mindestens zehn zusammenhängende Werktage Urlaub pro Jahr. Bei einer Sechstagewoche erhöht sich dieser Anspruch auf zwölf zusammenhängende Urlaubstage. Diese Regelung soll sicherstellen, dass jeder Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub im Jahr nehmen kann. Der Arbeitnehmer kann bei dringenden betrieblichen Gründen über bis zu drei Fünftel seines Jahresurlaubs einseitig verfügen. Dabei darf jedoch die Regelung zum zusammenhängenden Urlaub nicht verletzt werden. In Streitfällen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann es oft zu Unklarheiten über gesetzliche Ansprüche und Vertragsregelungen kommen. Deswegen ist es in einem solchen Fall immer ratsam, rechtlichen Beistand einzuholen. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen an unseren Standorten in Erfurt und Gotha dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Weiterbeschäftigung

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist zu prüfen, ob diese rechtmäßig erfolgt ist und ob der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers mit Ablauf der Kündigungsfrist endet. Es kann zu langwierigen Streitfragen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, insbesondere wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Sollte die Rechtmäßigkeit der Kündigung noch nicht abschließend geklärt sein, besteht möglicherweise ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung. Allerdings ist auch der Anspruch auf Weiterbeschäftigung häufig Gegenstand von Streitigkeiten und wird oft im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht verhandelt.

Im Arbeitsrecht gibt es zwei verschiedene Arten von Weiterbeschäftigung. Falls das Unternehmen über einen Betriebsrat verfügt, greift der sogenannte betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch. Dieser ergibt sich aus § 102 Abs. 5 BetrVG. Im Gegensatz hierzu können auch Arbeitnehmer eines Unternehmens ohne Betriebsrat eine Weiterbeschäftigung erwirken. Dies ist als der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch bekannt. Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein, an deren Rechtmäßigkeit Sie zweifeln, können Sie Ihr Recht auf Weiterbeschäftigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage einfordern. Dies ist besonders wichtig, da der Arbeitgeber mit der Kündigung des Arbeitnehmers, diesen auch bei der Sozialversicherung abmeldet.

Für gekündigte Arbeitnehmer ist es wichtig zu beachten,  dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden muss. Diese Frist darf nicht verstreichen, da sie gesetzlich bindend ist. Daher sollten Sie im Falle einer Kündigung umgehend rechtlichen Beistand bei unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen, um Ihre Ansprüche zu prüfen. Selbst wenn Sie auf das Recht auf Weiterbeschäftigung verzichten möchten, sollten Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung nicht ungeprüft lassen. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage können auch andere Aspekte verhandelt werden, wie zum Beispiel eine Abfindung.

Weisungsrecht und Versetzung

Das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, die Betriebsabläufe zu steuern und Mitarbeiter an den Orten einzusetzen, an denen sie benötigt werden. Arbeitgeber können somit ihren Mitarbeitern Anweisungen erteilen, die diese befolgen müssen. Hierbei sind auch arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich, wenn Mitarbeiter sich den Anweisungen des Arbeitsgebers widersetzen.

Ein weiterer Aspekt des Weisungsrechts ist die Versetzung eines Arbeitnehmers. Es kommt häufig vor, dass Versetzungen Konflikte mit sich bringen, sei es durch einen Umzug in eine neue Stadt, den Wechsel zu anderen Kollegen oder sogar durch eine Versetzung ins Ausland. Besonders problematisch wird es, wenn der Arbeitgeber die Entscheidung ohne die Einwilligung des Betroffenen trifft. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Versetzung haben oder Fragen zum Weisungsrecht haben, hilft Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht kompetent weiter.

Kompetente Hilfe im Arbeitsrecht.

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