Revision

Spezialisiert auf Revisionen im Strafrecht

Rechtsanwalt Gempe hat sich neben der Instanzverteidigung auf die strafrechtliche Revision spezialisiert. Die Revision kann gegen Urteile der Amtsgerichte – wahlweise anstelle der Berufung – eingelegt werden und führt dann (unter Umgehung des Landgerichts – deshalb wird sie auch als Sprungrevision bezeichnet) direkt zum Oberlandesgericht. Viele Verteidiger scheuen diese Möglichkeit wegen der Schwierigkeiten des Revisionsrechts und raten lieber zur Berufung, jedoch sollte man auch die Vorteile der Revision beachten und sorgfältig abwägen: Es findet keine neue Tatsacheninstanz statt, in welcher das Gericht die Fehler aus der ersten Instanz korrigieren kann. Zudem findet in der Regel keine Verhandlung in der zweiten Instanz statt, sodass die Nerven der Beteiligten möglicherweise geschont werden. Das Revisionsgericht prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler – eine Tätigkeit, die das Berufungsgericht gerade nicht vornimmt. Wenn eine Sprungrevision erfolgreich ist, führt sie entweder (selten) zur direkten Abänderung des Urteils oder (in der Regel) zur Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht. Im letzten Fall stehen dem Angeklagten dann erneut drei Instanzen zur Verfügung.

Gegen die Urteile der Landgerichte kann dagegen ausschließlich Revision eingelegt werden, eine Berufung findet nicht statt. Diese führt direkt zum Bundesgerichtshof (BGH). Selbstredend hat die Revision daher geringe Erfolgsaussichten, da für viele Angeklagte dies die einzige Möglichkeit ist – ein letzter Versuch, das landgerichtliche Urteil anzugreifen – und daher auch in weniger aussichtsreichen Fällen ergriffen wird. Bei der Fülle der Revisionsverfahren gegen die landgerichtlichen Urteile ist auch nachvollziehbar, dass der BGH die Revisionsbegründungen oftmals nur mit einer kurzen Begründung oder gar ohne Begründung zurückweist, was allerdings oftmals zum Unverständnis der Angeklagten führt. Im Gegensatz zur Verfassungsbeschwerde ist die Revision jedoch ein echtes Rechtsmittel mit einer ernstzunehmenden Prüfung durch das Revisionsgericht, welches bei entsprechender Kenntnis der Materie durchaus Erfolgschancen aufweist.

Mit der Änderung des Rechts der Pflichtverteidigung hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch im Rahmen einer notwendigen Verteidigung einen Wechsel des Strafverteidigers im Revisionsverfahren vorzunehmen. Der sonst sehr schwierige Pflichtverteidigerwechsel ist nach § 143a Abs. 3 StPO für die Revisionsinstanz problemlos möglich. Den Angeklagten soll die Möglichkeit eröffnet werden, einen spezialisierten Revisionsverteidiger auszuwählen, der seine Interessen besonders gut vertreten kann. Dahinter steht der Gedanke, dass es viele gute Instanzverteidiger gibt, welche mit Revisionen eher selten befasst sind. Was beim Wahlverteidiger ohnehin möglich ist (hier kann der Angeklagte seinen Anwalt beliebig wechseln, da er die Kosten selbst trägt), gilt nun auch für den Pflichtverteidiger: Auf (rechtzeitigen) Antrag des Angeklagten wird ihm der gewünschte Revisionsanwalt beigeordnet.

Susanne Schmidt
Susanne Schmidt
21/02/2022
Verifizierte
In der heutigen Zeit so schnell und kompetent beraten zu werden, finde ich wirklich außergewöhnlich. Gerade wenn man sich in einer Situation befindet, in der man einen Rechtsanwalt zu Rate zieht, ist eine positive Unterstützung existenziell. Herr Florian Gempe hat mich und mein Anliegen ernst genommen und mich zu meiner 100-prozentigen Zufriedenheit beraten. Daraus resultierend, ist es bei einer Erstberatung geblieben. Ich würde Herrn Gempe jedoch, falls sinnvoll und nötig mit einem Mandat beauftragen. Vielen Dank Susanne Schmidt
Laura
Laura
08/02/2022
Verifizierte
Herr Gempe ist ein sehr kompetenter Anwalt. Alle meine Fragen wurden immer direkt und ausführlich beantwortet. Ich bin mit Herrn Gempe sehr zufrieden und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Hier bekommt man immer geholfen. Vielen Dank.
Anne Deramaix-wunsch
Anne Deramaix-wunsch
02/02/2022
Verifizierte
Ich habe Kontakt mit Herrn Gempe aufgenommen, weil ich dringend einen Opferanwalt gebraucht habe. Ich bin mit seiner Beratung sehr zufrieden und kann Herrn Gempe sehr weiterempfehlen. Herr Gempe hat mich fair und kompetent in meiner Angelegenheit unterstützt. Sollte ich noch Hilfe benötigen, weiß ich, dass ich mich auf ihn verlassen kann. Vielen lieben Dank für die nette und großartige Unterstützung.
Alexander Volkland
Alexander Volkland
26/12/2021
Verifizierte
Sehr gute und kompetente Beratung. Alle möglichen Konstellation wurden besprochen. Vielen Dank
Sascha Bau
Sascha Bau
23/12/2021
Verifizierte
Ich habe mich online an Herr Gempe gewandt um eine rechtlich Fragestellung zu klären. Herr Gempe hat extrem schnell und kompetent geantwortet wodurch sich grundlegende Fragen sofort geklärt haben. Ich kann die Kontaktaufnahme sehr empfehlen und werde zukünftig auch Herrn Gempe kontaktieren wenn dies nötig ist.
Christin
Christin
17/12/2021
Verifizierte
Sehr gute Anwaltskanzlei. Meine Angelegenheiten wurden immer zu meiner Zufriedenheit von Herrn Hahn vertreten. Sehr freundlich, kompetent und menschlich!
Heike Walter
Heike Walter
11/12/2021
Verifizierte
Sehr gute Beratung und Vertretung! Als Mandant wurde ich immer fair beraten und zeitnah über die Sachlage informiert Ich werde diese Kanzlei jederzeit gerne weiterempfehlen. Vielen Dank für das Engagement.