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Teil 3: Beurlaubte Beamte – Betriebsübergang Strabag PFS GmbH zu ISS Communication GmbH

Liebe Leser,

bei der Strabag Property and Facility Services GmbH arbeiten auch etliche Beamte der Deutschen Telekom AG. Es herrscht teilweise Unsicherheit, wie sich diese bzgl. des Betriebsüberganges verhalten sollen. Leider hat auch das Unterrichtungsschreiben hierzu beigetragen. Darin heißt es am Schluß auf Seite 14, dass man mit einer Kündigung rechnen muß, wenn die Überleitungsvereinbarung nicht unterschrieben wird. Diese Ausführungen halten einer Überprüfung nicht stand. Selbstverständlich kann niemand gezwungen werden, irgendeine Vereinbarung zu unterschreiben und rein aufgrund dessen das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Dies leitet sich bereits aus der geltenden Vertragsfreiheit her.

 

  1. Problematik Überleitungsvereinbarung

Es besteht keine Notwendigkeit, diese Überleitungsvereinbarung zu unterzeichnen. Wenn kein Widerspruch zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der Strabag PFS GmbH zur ISS Communication GmbH erklärt wird, geht das Arbeitsverhältnis automatisch gem. § 613a Abs. 1 BGB über.

Allerdings bestünde noch die Möglichkeit nachträglich, also nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist zu widersprechen, wenn die Unterrichtung nicht ordnungsgemäß war.

Die Arbeitgeber möchten insoweit Klarheit und Planungssicherheit, was letztlich Sinn und zweck dieser Überleitungsvereinbarung ist. Aufgrund der in der Überleitungsvereinbarung enthaltenen Nachteile wie Aufhebungsvertrag und Widerspruchsverzicht – bereits zum momentanen Zeitpunkt – kann nicht empfohlen werden, diese Überleitungsvereinbarung zu unterschreiben.

2. Widerspruch und Beurlaubungspraxis

Wenn der beurlaubte Beamte Widerspruch erklärt, stellt sich die Frage, ob er bei der Strabag PFS GmbH weiter beschäftigt werden kann oder nicht. In letzterem Falle würde er zur Deutschen Telekom AG zurückkehren, wobei sich dann die Frage stellt, ob er von der Deutschen Telekom AG aus zur ISS Communication GmbH beurlaubt werden könnte.

Erhebt er keinen Widerspruch, geht das Arbeitsverhältnis automatisch zur ISS Communication über. In diesem Falle bedarf es eines neuen Antrages auf Beurlaubung. Dieser muß auch fristgerecht gestellt werden.

Fazit:

Aufgrund der Einzelumstände und Interessen muß jeder beurlaubte Beamte für sich selbst entscheiden, ob er widerspricht oder nicht. Zur Unterzeichnung der Überleitungsvereinbarung besteht allerdings keine Veranlassung.