Aktuell

Personalakte – Einsichtnahme mit Rechtsanwalt ?

Liebe Leser,

ich werde immer wieder mal von Arbeitnehmern gefragt, ob ich nicht für sie Akteneinsicht in die Personalakte nehmen könne. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. So kann es durchaus sein, dass der Arbeitnehmer Angst vor der Konfrontation mit dem Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten hat. Oder der Arbeitnehmer denkt, dass es besser sei, von vornherein einen Fachkundigen mit der Einsichtnahme zu beauftragen. Dieser könne dann besser beurteilen, ob die Personalakte ordnungsgemäß geführt sei oder ob gewisse Unterlagen nicht oder nicht mehr in der Personalakte sein dürfen.

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch hierauf. Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, Kopien der in der Personalakte befindlichen Unterlagen zu fertigen (so das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 12.07.2016, Az. 9 AZR 791/14). Wenn der Arbeitnehmer Kopien machen kann, bedarf es nicht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes. Schließlich kann er anschließend die Schriftstücke prüfen und von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Wie die Sache aussieht, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter nicht gestattet, Kopien anzufertigen, ist umstritten. Hier kommt es dann darauf an, zu welchem Richter der Arbeitnehmer kommt und welche Auffassung dieser vertritt. Das Bundesarbeitsgericht konnte diese Frage bislang offen lassen.

Ein Betriebsratsmitglied darf der Mitarbeiter aber immer zur Einsicht in die Personalakte mitnehmen, vgl. § 83 Betriebsverfassungsgesetz.

Je nachdem, ob es sich um einen kleinen Arbeitgeber oder ein großes Unternehmen handelt, kann es manchmal durchaus angezeigt sein, die Einsicht in die Personalakte mit einem Rechtsanwalt zu fordern, um von vornherein die Fronten zu klären…oder der Rechtsanwalt bleibt erst einmal im Hintergrund, um das Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu belasten. Wie so häufig im Arbeitsrecht kommt es auf den Einzelfall und die Einzelumstände an. Eine generelle Aussage läßt sich hierzu nicht treffen.

In der Praxis hat es mitunter vor, dass manche Arbeitgeber gar nichts dagegen haben, wenn der Rechtsanwalt für seinen Mandanten die Personalakte einsieht. Schließlich kann man manchmal dadurch auch ins Gespräch kommen und das ein oder andere Problem auf dieser Ebene besser lösen.