Aktuell

EU-Rente und Arbeitslosengeld

Liebe Leser,

immer wieder kommt es zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld (ALG), wenn eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ins Spiel kommt. Vorliegend bezog die Klägerin ALG mit Unterbrechungen. Es wurde schließlich eine volle Erwerbsminderung festgestellt. Die (befristete) Rente wurde aber erst 2 Monate später gewährt, nachdem die Bewilligung von ALG bereits aufgehoben worden war.

Nach dem Ende des befristeten Bezuges der EU-Rente beantragte sie erneut ALG, das ihr für nur noch eine Restdauer von 37 Tagen bewilligt wurde. Zu Unrecht, so das Bundessozialgericht vom 23.02.2017, Az B 11 AL 3/16 R. Der Rentenbezug wegen voller Erwerbsminderung war bei der Erfüllung der Anwartschaft für das ALG zu berücksichtigen. Hieran änderte auch nichts die Lücke von mehr als einem Monat zwischen vorherigem ALG-Bezug und EU-Rente. Nach dem Ende des Rentenbezugs wird das Arbeitslosengeld als neuer Anspruch begründet.

Es zeigt sich auch hier, dass man nicht alles was von der “ Behörde “ kommt, kommentarlos hinnehmen sollte.